Einschlusskriterien: Alter 18 bis 75 Jahre; schriftliche Einwilligungserklärung; Patienten mit genetisch gesicherter HNPP (Patienten die eine Deletion d.h. einen Verlust des Genprodukts PMP22 aufweisen)
Ausschlusskriterien: Augenerkrankungen, die die Ergebnisse der OCT beeinträchtigen (insb. Glaukom, fortgeschrittener Diabetes Melitus); Schwangerschaft; Herzschrittmacher oder anderes nicht gefahrlos entfernbares Element aus Metall im oder am Körper; zuvor aufgetretene Nebenwirkung in MRT Untersuchung; Bettlägerigkeit; fehlende Kommunikationsfähigkeit bekannte entzündliche ZNS - Erkrankung (z.B. MS)
Seit 1904 ist die von Pfarrer Arndt gegründete Evangelische Stiftung Volmarstein in Wetter (Ruhr) in der Körperbehinderten- und Krankenpflege tätig und hat sich im Laufe der Jahre zu einer Komplexeinrichtung der diakonischen Behinderten-, Kranken- und auch der Altenhilfe entwickelt.
Insgesamt werden in allen Volmarsteiner Einrichtungen mehr als 3000 Kinder, Jugendliche, Erwachsene und Senioren sowie mehrere tausend Patienten pro Jahr betreut. Der Zentralbereich der Stiftung befindet sich in landschaftlich idyllischer Lage am Rande des Ruhrgebietes zwischen Dortmund, Bochum und Hagen.
Wichtiger Hinweis bezüglich der z.B. notwendigen Physiotherapie - Dauerbehandlung
Neben der höchstens für 12 Wochen geltenden Verordnung außerhalb des Regelfalls gibt es zukünftig eine Langzeitverordnung über mindestens 1 Jahr. Anspruch hierauf haben alle Patienten mit dauerhaften schweren Behinderungen. Auch hier bedarf es einer Genehmigung durch die Krankenkasse wie bei allen anderen Verordnungen außerhalb des Regelfalls. Wichtig aber: Der Patient kann den Antrag auf Ausstellung einer Langzeitverordnung selbst stellen; der behandelnde Arzt kann also eine solche Verordnung nicht aus Budgetgründen ablehnen, legt aber weiter die Einzelheiten der Behandlung fest.
Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Verordnung on Heilmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung Heilmittel-Richtlinie/HeilM-RL)
in der Fassung vom 20. Januar 2011/19. Mai 2011
§8 Verordnung außerhalb des Regelfalls (Langzeitverordnung)
(bei Problemen mit der GKV ausdrucken und mitnehmen)
http://www.g-ba.de/informationen/beschluesse/zum-aufgabenbereich/34/
Noch mehr Informationen finden Sie im Ratgeber für behinderte Menschen
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